Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen crater-sequoia (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Fliesenlegerarbeiten und damit verbundene Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Durch die Anfrage über das Kontaktformular gibt der Auftraggeber ein unverbindliches Angebot ab. Nach Besichtigung vor Ort erstellt der Auftragnehmer ein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot des Auftragnehmers. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Mehrleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
§ 4 Preise und Zahlung
Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Der im Angebot genannte Preis ist ein Festpreis, sofern nicht ausdrücklich als Schätzpreis gekennzeichnet. Bei Schätzpreisen gilt eine Toleranz von +/- 15 %.
Sofern nicht anders vereinbart, werden 30 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung als Anzahlung fällig. Die Restzahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme der Arbeiten.
§ 5 Ausführung der Arbeiten
Der Auftragnehmer führt die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik aus. Maßgeblich sind insbesondere die einschlägigen DIN-Normen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Arbeitsbereich zugänglich ist und die erforderlichen Anschlüsse (Wasser, Strom) zur Verfügung stehen.
Für Verzögerungen durch unvorhergesehene Umstände (z. B. versteckte Mängel am Untergrund) haftet der Auftragnehmer nicht.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- Den Arbeitsbereich rechtzeitig zu räumen und zugänglich zu machen
- Wasser- und Stromanschlüsse kostenfrei zur Verfügung zu stellen
- Über Besonderheiten des Untergrundes zu informieren
- Bei der Abnahme der Arbeiten mitzuwirken
§ 7 Abnahme
Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von fünf Werktagen nach Fertigstellung durchzuführen.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 8 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet die mangelfreie Ausführung der Arbeiten für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Abnahme.
Bei Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung. Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, normale Abnutzung oder Eingriffe Dritter entstehen.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die eingebauten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich möglich ist.
§ 11 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung auf der Website.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Leipzig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2024